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AGB europakraft & Industriedienstleister

Allgemeine Geschäftsbedingungen der europakraft GmbH und Industriedienstleister (europakraft Partner) Stand: 10/2023

Vorwort

Die Firma europakraft GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2004 auf Auftragsvermittlung an selbständiger Einzelunternehmer (Industriedienstleister, bzw. Freelancer) spezialisiert. (Im Jahre 2010 erweiterte die europakraft GmbH ihr Angebot mit einem AÜ-Fachkräfte-Pool, aus dem Fachkräfte zusätzlich auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verliehen werden).

1. Allgemeines

1.1 Die europakraft GmbH (nachfolgend europakraft genannt) ist ein Unternehmen für Auftragsvermittlung an selbständige, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätige Industrie Dienstleister – nachfolgend Dienstleister oder europakraft Vertragspartner bzw. auch Freelancer genannt. europakraft handelt hierbei als Makler bzw. Vermittler.

1.2 Auf Interessenten- bzw. Kundenanfragen hin erstellt europakraft im Namen der Dienstleister Angebote. Auf dieser Grundlage, diesen AGB sowie der Willenserklärung der Besteller, vermittelt europakraft dem Kundenunternehmen (nachfolgend Auftraggeber genannt) freiberuflich tätige Industrie Dienstleister für diverse Projekte, bzw. verschiedene Aufträge an Dienstleister.

1.3 Für alle Vermittlungstätigkeiten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss etwaig entgegenstehender Bedingungen der Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, wenn sich damit der Dienstleister nicht schriftlich einverstanden erklärt. Akzeptiert der Auftraggeber das Dienstleister Angebot übermittelt von europakraft, indem er durch Telefonanruf, Telefax, postalisch oder durch E-Mail bestellt oder die Bestellung anordnet, so gilt die Bestellung als verbindlich, damit akzeptiert der Auftraggeber gleichzeitig diese AGB.

1.4 Eine Abteilung der europakraft ist das Dienstleister Sekretariat. Dort werden im Auftrag der Dienstleister alle anfallenden Aufgaben der europakraft Vertragspartner abgewickelt, u.a. telefonische und schriftliche Kommunikation und Vertragssachen mit Auftraggeber. Von Auftraggeber erstellte und an Dienstleister adressierte Schriftstücke müssen in jedem Einzelfall über das Sekretariat an die Dienstleister gelangen um Missverständnissen vorzubeugen.

2. Qualifikationen / Beauftragung

2.1 europakraft verfügt über ein eigenes Fachkräfte-Prüfzentrum und vermittelt ausschließlich sorgfältig geprüfte, entsprechend qualifizierte und praxiserfahrene Fachkräfte für unterschiedliche Bereiche. Mitteilungen über Eigenschaften der Industrie Dienstleister sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich und als „zugesichert“ bezeichnet worden sind. europakraft haftet nicht für fehlende Eigenschaften, Kenntnisse oder Fertigkeiten des Industrie Dienstleisters, die nicht von einer zuständigen Führungskraft der Firma europakraft explizit schriftlich zugesichert wurden. Das feststellen bzw. Festlegen auftragsbezogener Fachkrafteigenschaften ist Sache des Auftraggebers.

2.2 Dienstleister haben europakraft beauftragt, ihrer Qualifikation entsprechende Aufträge zu akquirieren und ihnen anzubieten. Der Dienstleister prüft die Angebote und entscheidet ob er sie annimmt oder nicht. Bei Annahme ist die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Dienstleistern und dessen Auftraggebern im Angebot, Bestellung, Dienstleistungs-Rahmenvertrag und in den Einzelbeauftragungen geregelt und ist Sache dieser Vertragsparteien. Die europakraft tritt bei der Vermittlung von Dienstleistern bzw. Aufträgen an Dienstleister als reiner Makler bzw. Vermittler auf.

3. Leistungsnachweise / Abnahmebestätigung / Vergütung / Minderung

3.1 Wenn nicht anderes vereinbart, gelten Einsatz- und Bereitstellungsnachweise (Stundennachweise) der Dienstleister als Basis für die Rechnungsstellung und sind mit der Unterschrift des Auftraggebers (oder einer seiner Mitarbeiter bzw. einer durch Ihn autorisierten Person) verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf den ihm wöchentlich vorgelegten Einsatz- und Bereitstellungsnachweisen die Einsatzstunden durch Unterschrift zu bestätigen. Durch die Unterschrift werden die Leistungen sowohl für gut erklärt als auch deren ordnungsgemäße Abnahme bestätigt, dadurch sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Können Einsatz- und Bereitstellungsnachweise dem Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten z.B. bei Baustelleneinsätzen aus entfernungs- oder sonstigen Gründen zu Unterzeichnung nicht vorgelegt werden, so gelten sie auch ohne Unterschrift und berechtigen zu Rechnungsstellung.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. An- und Abreisekosten (Verrechnungssatz 1,- €/km) sowie Übernachtungskosten bei Einsatzsorten deren Entfernung über 80km betragen. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.3 Rechnungen der Dienstleister sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen dürfen nur an den Rechnungssteller getätigt werden, sofern die Forderung nicht abgetreten.

3.4 Dem Auftraggeber ist untersagt fällige Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu mindern um etwaige Gegenansprüche geltend zu machen.

3.5 Bei Beauftragung von Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Auftraggeber verpflichtet, bereits bei der Beauftragung/Bestellung eine Freistellungsbescheinigung anzufordern. Die Ausstellung kann bei dem Finanzamt etwas längere Zeit in Anspruch nehmen. Diese Verzögerung berechtigt den Auftraggeber nicht, die Zahlungen für geleistete Arbeit zurück zu halten.

4. Vertragsdauer / Buchungszeit / Kündigungsverbot bei Abwesenheit

4.1 Die Dienstleister Beauftragung endet mit Fertigstellung des Projektes, jedoch nicht vor Ablauf der Buchungszeit. Wird der Dienstleister vor Ablauf der vereinbarten Auftragsdauer oder vor Fertigstellung der bestellten Aufgabe, oder vor Ende der Buchungszeit abgemeldet, so wird die restliche Bestellzeit vom Dienstleister in Rechnung gestellt. Das heißt, die im Angebot oder in der Einzelbeauftragung bzw. dessen Schriftverkehr erkennbare Mindestauftragsdauer wird mit den im Angebot festgelegten Mindesteinsatzstunden pro Tag vom Dienstleister in Rechnung gestellt.

4.2 Vorzeitige Auftragskündigung Abbestellung während der Abwesenheit der Dienstleister ist unzulässig, weil seine persönlichen Sachen bis zu seiner Rückkehr in der Unterkunft, am Auftragsort oder in der Umgebung verbleiben. Der Auftraggeber berücksichtigt die besonderen Verhältnisse der Dienstleister, in dem er Abmeldung bei Abwesenheit während Urlaubs- oder Heimreisen nach Ungarn, etc. nicht vornimmt. Durch eine Abmeldung darf dem Dienstleister kein finanzieller Schaden entstehen, z.B. nur deshalb zurückkehren zu müssen um die persönlichen Sachen abzuholen. Bei Nichteinhaltung ist der Auftraggeber verpflichtet dem Dienstleister für Hin- und Rückreise die jeweils geltende km Pauschale 0,30 € und für die Reisezeit 50% seines Stundenverrechnungssatzes zu zahlen.

5. Arbeitsschutz

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ihm beauftragten Dienstleister, vor Arbeitsaufnahme mit den auftragsspezifischen Gefahren sowie den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsauftrag geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen.

5.2 Hebegeräte, Kräne, Schutzeinrichtungen sowie Schutzausrüstungen (außer persönliche) müssen grundsätzlich vom Auftraggeber gestellt werden, soweit dies für die Arbeitssicherheit erforderlich, bzw. vorgeschrieben ist.

5.3 Verbrauchmaterialien insbesondere für Handling, Schneiden, Schleifen und Schweißen auch Schweißhelmzubehör bzw. Atemschutz gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Auftraggeber hat diese zur Verfügung zu stellen oder bekommt sie von Dienstleister in Rechnung gestellt.

5.4 Dienstleister können sich bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) versichern. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber verpflichtet das Ereignis unverzüglich an das Sekretariat der Dienstleister (europakraft) zu melden, damit europakraft die Interessen der Dienstleister fristgerecht wahrnehmen kann.

6. Haftungsausschluss

Die europakraft sucht, wählt und bietet für Auftraggeber Anforderungen entsprechende Dienstleister mit der größten Sorgfalt aus. Wobei die Auswahlgenauigkeit stark von dem Anfrage Spezifikation und davon abweichende Beauftragung abhängen kann. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Dienstleister den in der Einzelbeauftragung festgelegten Anforderungen entsprechen (siehe dazu 2.1). Die europakraft schließt jegliche Haftung in Verbindung seiner Vermittlung bzw. Makler Service aus. Im Übrigen ist die Haftung durch die europakraft gleich aus welche Grund ausgeschlossen.

7. Abwerbung / Direktbeauftragung

7.1 Der Auftraggeber akzeptiert und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden, dass Fachkräfte ausschließlich nur über europakraft angefragt, bestellt, vermittelt und entliehen werden dürfen. Abwerbung, Direktbeauftragung oder sonstige Konstrukte die zur Umgehung von europakraft führen ist ein schwerer Vertragsbruch und hat eine Vertragsstrafe von derzeit (Stand 2023) EUR 24.000,- zur Folge. Die Vermittlungsprovision ist in jedem Einzelfall fällig, unabhängig davon auf welche Weise der Dienstleister die europakraft verlässt oder verlassen hat.

7.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er das ihm von europakraft entgegengebrachte Vertrauen nicht missbraucht und er der europakraft keinen Schaden verursacht.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue, dem beabsichtigten Sinn und Zweck entsprechende, Regelung in zulässiger Weise treffen.

8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge zwischen den Vertragspartnern bedürfen der Schriftform um wirksam zu werden.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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